Balkone und Terrassen
Balkone und Terrassen werden oft kurzsichtig und damit falsch und viel zu billig angeboten,
sodass die Gewährleistung
(VOB 4 Jahre), (BGB 5 Jahre) übersehen wird.
In der Konsequenz möchte der Verbraucher deswegen häufig keine Natursteinplatten oder Fliesen mehr im Außenbereich.