In den letzten Jahren wurden in diese Bereiche viele Estriche mit Beschichtungs-Systemen ausgeführt. Dies haben durch die ihre Nutzung, der Trittsicherheit (nach DIN 51130 Gewerbebereich und DIN 51130 Gebewerbebereich und DIN 51097 Nassbelasteter Barfußbereich) sowie der BGR 181 (Berufsgenossenschaftliche Regel Fußboden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr), nur eine beschränkte Funktionalität. Eine Keramik ist dauerhafter dusch mechanische Nutzung wie Rollwagen, Reinigung usw. beansprucht.